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Betreuungswesen; Mitarbeit in Fachgremien

Die Betreuungsstellen in den Landratsämtern und kreisfreien Städten können sich in örtlichen und überörtlichen Fachgremien einbringen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 21 Amt für Kinder, Jugend und Familie

Leistungsdetails

Zur Förderung der Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten wurden auf örtlicher (in Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte) und auf überörtlicher Ebene (in Zuständigkeit der Regierungen) Arbeitsgemeinschaften eingerichtet, in denen die mit der Betreuung Volljähriger befassten Organisationen, Behörden und Gerichte sowie Betreuerinnen und Betreuer vertreten sind.

Die Betreuungsstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte sind in diesen Gremien vertreten.

Stand: 29.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz