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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a.Main

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Hausanschrift

Frankfurter Straße 4a
97737 Gemünden a. Main

Postanschrift

Frankfurter Straße 4 a

97737 Gemünden

Telefon

+49 9351 9724-0

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 05.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales