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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Stadt Mühldorf a.Inn

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Hausanschrift

Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a.Inn

Postanschrift

Stadtplatz 21

84453 Mühldorf a.Inn

Telefon

+49 8631 612-0

Webseite

www.muehldorf.de

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales