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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit

Es existiert ein Freibad in der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit, dieses befindet sich in der Gemeinde Martinsheim im Ortsteil Gnötzheim. Für Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeinde Martinsheim. Alle anderen Mitgliedsgemeinden haben kein Schwimmbad.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales