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Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
In der Gemeinde Forstinning gibt es keine kommunalen Bäder.
Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.