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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Sonstige, bislang nicht zugeordnete Aufgaben

Sonstige, bislang nicht zugeordnete Aufgaben

Hausanschrift

Hauptstr. 18
95339 Neuenmarkt

Postanschrift

Hauptstr. 18

95339 Neuenmarkt

Telefon

+49 9227 930-0

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales