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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Stadt Rehau - Kämmerei

Stadt Rehau

Hausanschrift

Martin-Luther-Str. 1
95111 Rehau

Postanschrift

Postfach 1560

95105 Rehau

Telefon

+49 9283 20-0

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 05.05.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales