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Medizinprodukte; Beantragung einer Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit

Für die Ausfuhr eines Medizinproduktes können Hersteller eine Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit des Medizinproduktes in Deutschland (Freiverkaufszertifikat) beantragen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 53.2 - Pharmazie

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