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Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i.Bay.

Steueramt, Gebührenabrechnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Schloßstr. 36
86732 Oettingen i.Bay.

Postanschrift

Schloßstr. 36
86732 Oettingen i.Bay.