Logo Bayernportal

Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 23, Steueramt

Anzahl: 1