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Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Stadt Teublitz

Fachbereich 2 Finanzen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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93158 Teublitz

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Postfach 1164
93156 Teublitz