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Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.

Landratsamt Kulmbach

30 Öffentliche Sicherheit, Katastrophenschutz, Gewerbewesen, Jagdrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 15:00 Uhr
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07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:30 Uhr

Unser Servicecenter steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:

Mo: 07:30 - 16:30 Uhr
Di: 07:30 - 16:30 Uhr
Mi: 07:30 - 12:30 Uhr (telefonisch bis 16:30 Uhr)
Do: 07:30 - 17:30 Uhr
Fr: 07:30 - 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach

Postanschrift

Postfach 1660
95307 Kulmbach