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Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Stadt Neutraubling

Öffnungszeiten

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Allgemein

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8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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93073 Neutraubling

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