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Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Verwaltungsgemeinschaft Gerzen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:15 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten nur mit Terminvereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
84175 Gerzen

Postanschrift

Rathausplatz 1
84175 Gerzen