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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

Für Sie zuständig

Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Hausanschrift

Herrnstr. 2
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

Herrnstr. 2

92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Telefon

+49 9189 4411-0

Webseite

www.berg-opf.de

Leistungsdetails

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

Stand: 17.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr