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Schloßgraben 3
92224 Amberg
Postfach 1754
92207 Amberg
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
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Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.