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Gollenshausener Str. 1
83254 Breitbrunn a.Chiemsee
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Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Postfach 100465
83004 Rosenheim
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.