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Kraftfahrzeug; Meldung von technischen Änderungen

Als Fahrzeughalter müssen Sie der Zulassungsbehörde alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen.

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

231 Kfz-Zulassungswesen

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