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Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Petershausen - Allgemeine Verwaltung

Gemeinde Petershausen

Hausanschrift

Bürgermeister-Rädler-Str. 3
85238 Petershausen

Postanschrift

Bürgermeister-Rädler-Str. 3

85238 Petershausen

Telefon

+49 8137 534-0

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 03.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales