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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Regnitzlosau - Haushaltswesen/Abgaben/Vermögensverwaltung/Liegenschaften

Gemeinde Regnitzlosau

Hausanschrift

Hauptstr. 24
95194 Regnitzlosau

Postanschrift

Hauptstr. 24

95194 Regnitzlosau

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales