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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Hallerndorf

Gemeinde Hallerndorf

Hausanschrift

Von-Seckendorf-Str. 10
91352 Hallerndorf

Postanschrift

Von-Seckendorf-Str. 10

91352 Hallerndorf

Telefon

+49 9545 4439-0

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 22.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales