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Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

Für Sie zuständig

Stadt Kempten (Allgäu) - 311 Stadthauptkasse

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

Die Stadt Kempten (Allgäu), Abteilung Liegenschaften verpachtet über 600 Gartenparzellen im Bereich des Stadtgebietes.

Über das Online-Bewerbungsformular „Kleingarten/ Grabeland; Bewerbung“ können Sie sich nun auf einen Schrebergarten bewerben. Die Vergabe erfolgt in erster Linie nach einer Warteliste. Weitere Kriterien können nach den durch die Stadt Kempten (Allgäu) festgelegten Vergaberichtlinien berücksichtigt werden.

Auch Familienangehörige wie Kinder, Nichten und Neffen etc., die eine Gartenparzelle übernehmen wollen, müssen sich zwingend in die Warteliste eintragen.

Wir weisen darauf hin, dass die Wartezeit je nach Pächterwechsel und individuellen Wünschen aktuell ca. 4 - 5 Jahre betragen kann.

 

Der Verein Bayerischer Kleingärtner Stadtverband Kempten e. V. verpachtet insgesamt ca. 350 weitere Gartenparzellen in den folgenden Gartenanlagen:

  • Breite
  • Bühl
  • Lützelburg
  • Schlössle
  • Stadtweiher
  • Steinrinnenösch
  • Linggen
  • Weidach
  • Am Wildmoosbach und
  • Ludwigshöhe

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei Anfragen für die o. g. Gartenanlage direkt an den Verein Bayerischer Kleingärtner Stadtverband Kempten e. V. wenden.

Adresse: Kantstraße 23, 87439 Kempten (Allgäu)

Telefon: 0831/ 9605810

E-Mail: info@kgv-kempten.de

www.kgv-kempten.de

Stand: 03.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales