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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Markt Burkardroth - Finanzverwaltung

Markt Burkardroth

Hausanschrift

Am Marktplatz 10
97705 Burkardroth

Postanschrift

Am Marktplatz 10

97705 Burkardroth

Telefon

+49 9734 9101-0

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales