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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. - Kasse

Hausanschrift

Marktplatz 6
87757 Kirchheim i.Schw.

Postanschrift

Marktplatz 6

87757 Kirchheim i.Schw.

Telefon

+49 8266 8608-0

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales