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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Markt Dietenhofen

Markt Dietenhofen

Hausanschrift

Rathausplatz 1
90599 Dietenhofen

Postanschrift

Postfach 8

90597 Dietenhofen

Telefon

+49 9824 9206-0

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales