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Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.
Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst:
Das Studium kann auch erweitert werden durch ein Erweiterungsfach, z.B. eine sonderpädagogische Qualifikation (d.h. eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung).
Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik können Sie folgendermaßen erwerben:
Die Erweiterung mit einer zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung ist grundsätzlich möglich.
Studium, Referendariat, Fach- /Förderlehrer, Quereinstieg, rechtliche Grundlagen
Die Lehrerbildung in Bayern ist schulartbezogen. Die unbefristete Beschäftigung an einer Schulart setzt grundsätzlich die Lehrbefähigung für die jeweilige Schulart voraus. Damit unterscheidet sich Bayern von Bundesländern, die eine schulstufenbezogene Ausbildung anbieten.