Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn sich Ihre Adresse ändert oder Ihr Name müssen Sie die Änderung der Halterdaten in Ihren Zulassungsdokumenten beantragen.
Herrenstr. 5
93444 Bad Kötzting
Herrenstr. 5
93444 Bad Kötzting
Rachelstr. 6
93413 Cham
Postfach 1432
93404 Cham
Landgerichtstr. 13
93426 Roding
Landgerichtstr. 13
93426 Roding
Obere Bräuhausstr. 14
93449 Waldmünchen
Obere Bräuhausstr. 14
93449 Waldmünchen
Änderungen der Halterangaben wie z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.
Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.
Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I ein entsprechender Aufkleber angebracht. Es erfolgt keine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk beachten Sie bitte die Informationen unter "Verwandte Themen" unter "Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung".
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und der Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Sicherung einbehalten hat und die Vorlage erforderlich ist, wenden Sie sich an diesen, damit er das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung herausgibt.
Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) erfolgen.
Die Verantwortung zur Feststellung der Identität des Halters liegt bei der jeweiligen Zulassungsbehörde, beachten Sie bitte auch die Angaben auf der betreffenden Internetseite.
Den Antrag auf Änderung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise im Fahrzeugschein müssen Sie persönlich stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Das Dokument wird direkt bei der Vorlage von der zuständigen Zulassungsbehörde geändert. Ein Antragsformular ist in der Regel nicht auszufüllen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Die Änderung der Halterdaten wird von den Zulassungsbehörden auch als Onlinedienst angeboten.
Fahrzeugzulassung - Auto online zulassen, abmelden oder umschreiben - BayernPortal
Als Fahrzeughalter müssen Sie der Zulassungsbehörde alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen.
Wenn Sie ein Zulassungsdokument verloren haben oder es gestohlen wurde, müssen Sie die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen.