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Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Seeg

Hausanschrift

Hauptstr. 39
87637 Seeg

Postanschrift

Hauptstr. 39

87637 Seeg

Telefon

+49 8364 9830-0

Webseite

www.seeg.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

  • Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Stand: 27.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales