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Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
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Hausanschrift

Ringstr. 35
89428 Syrgenstein

Postanschrift

Ringstr. 35
89428 Syrgenstein