Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Münsterplatz 5
86687 Kaisheim
Münsterplatz 5
86687 Kaisheim