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Sie müssen eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Postfach 100465
83004 Rosenheim