Logo Bayernportal

Online-Ausweis; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion

Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.

Für Sie zuständig

Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Forstenrieder Allee

Hausanschrift

Forstenrieder Allee 61a
81476 München

Postanschrift

Forstenrieder Allee 61a

81476 München

Telefon

+49 89 115

Landeshauptstadt München -  Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Riesenfeldstraße

Hausanschrift

Riesenfeldstraße 75
80809 München

Postanschrift

Riesenfeldstraße 75

80809 München

Telefon

+49 89 115

Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing

Hausanschrift

Landsberger Straße 486
81241 München

Postanschrift

Landsberger Straße 486

81241 München

Telefon

+49 89 115

Leistungsdetails

Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzung:

  • Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.

  • Personalausweis oder eID-Karte

Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde in Verbindung.

keine

In der Regel direkt bei Vorsprache bei der für Sie zuständigen Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde.

Die Aktivierung des Online-Ausweises bzw. das Setzen einer neuen PIN ist nur bei der Personalausweis- oder eID-Karten-Behörde möglich.

Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst als zusätzliches Angebot wurde zum 29.12.2023 ausgesetzt.

Stand: 22.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration