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Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.
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Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.
Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.
Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzung:
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde in Verbindung.
In der Regel direkt bei Vorsprache bei der für Sie zuständigen Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde.
Die Aktivierung des Online-Ausweises bzw. das Setzen einer neuen PIN ist nur bei der Personalausweis- oder eID-Karten-Behörde möglich.
Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst als zusätzliches Angebot wurde zum 29.12.2023 ausgesetzt.
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.