Der Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Anbauvereinigungen müssen den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen räumlich nicht unmittelbar miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) anzeigen.
Es muss das Datum, die Start- und Zieladresse des Transports sowie die Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis mitgeteilt werden.
Geplanter Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen räumlich nicht unmittelbar miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung.
Die Anzeige muss über das bereitgestellte Online-Verfahren beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingereicht werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
keine
Der Transport muss spätestens einen Werktag vor Beginn des Transports angezeigt werden.
Der Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung ist zulässig, wenn die Teile räumlich unmittelbar miteinander verbunden sind oder wenn
Die Transportbescheinigung muss die folgenden Angaben enthalten:
Anbauvereinigungen, die gemeinschaftlich nicht-gewerblich Cannabis anbauen und zum Zwecke des Eigenkonsums an Mitglieder weitergeben wollen, bedürfen dazu einer behördlichen Erlaubnis.
Anbauvereinigungen haben der zuständigen Behörde die jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen an Cannabis zu melden. Außerdem ist zu melden, wie viel Cannabis vernichtet worden ist.