Logo Bayernportal

Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung

Als Zeugnisanerkennungsstelle ist das Landesamt für Schule zuständig für die Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen, die außerhalb Bayerns erworben wurden. Dieses Verfahren ist kostenfrei.

Formulare

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die Zeugnisanerkennungsstelle am Bayerischen Landesamt für Schule ist die bayerische Landesstelle für die Bewertung von Zeugnissen zu außerbayerischen allgemeinbildenden Schulabschlüssen: als Nachweis der Hochschulreife, der Fachhochschulreife, eines mittleren Schulabschlusses oder des erfolgreichen Mittelschulabschlusses.

Sofern Sie ein Studium in Bayern anstreben, bewerben Sie sich bitte fristgerecht direkt an der betreffenden bayerischen Hochschule gemäß dem dort geltenden Bewerbungsverfahren. Im Rahmen des Zulassungs- und/oder Immatrikulationsverfahrens für ein Studium ist die jeweilige Hochschule die zuständige Stelle für die Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation. Die Zeugnisanerkennungsstelle ist in Zweifelsfällen von der Hochschule zu beteiligen.

Falls Sie eine berufliche Ausbildung in Bayern anstreben, bewerben Sie sich bitte ebenfalls zunächst direkt an der beruflichen Schule bzw. Ausbildungsstelle Ihrer Wahl. Diese entscheiden über Ihre Aufnahme. Falls die berufliche Schule nach der Prüfung Ihrer Unterlagen eine Bewertung durch die Zeugnisanerkennungsstelle benötigt, wenden Sie sich gern unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung an die Zeugnisanerkennungsstelle.

Bayerische Schülerinnen und Schüler, die im Ausland ein Hochschulzugangszeugnis erwerben wollen, sollten sich unbedingt vorher von der Zeugnisanerkennungsstelle über die Bedingungen beraten lassen, die für eine spätere Anerkennung des Zeugnisses in Deutschland gemäß den Bewertungsrichtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) erfüllt werden müssen.

Allgemeine Auskünfte zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise finden Sie nach Ländern geordnet in alphabetischer Reihenfolge im Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse unter der Internetadresse www.anabin.de

Für Leistungen aus einer noch nicht abgeschlossenen Schullaufbahn findet kein behördliches Anerkennungsverfahren statt. Über die Einstufung von Schülerinnen und Schülern, die ihre Schullaufbahn noch nicht abgeschlossen haben und sie an einer bayerischen Schule fortsetzen wollen, entscheidet die jeweilige Schulleitung. Für eine Beratung zu Möglichkeiten des (Wieder-)Eintritts in das bayerische Schulsystem können Sie sich auch an eine der staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern wenden (www.schulberatung.bayern.de). 

  • Bescheinigung der bayerischen Bildungseinrichtung (z. B. Hochschule, berufliche Schule oder weiterführende Schule) über die Notwendigkeit der Zeugnisanerkennung
  • Zeugnisse in amtlich beglaubigter Fotokopie des (fremdsprachigen) Originals
    • Amtliche Beglaubigungen mit Dienstsiegel erhalten Sie in Deutschland z. B. bei Notariaten oder bei der Gemeindeverwaltung.
    • Im Einzelfall ist gegebenenfalls die Vorlage der Zeugnisse ausschließlich im (fremdsprachigen) Original erforderlich, Sie erhalten im Bedarfsfall eine gesonderte Nachricht.
    • Bei Zeugnissen, die weder in der deutschen, englischen noch französischen Sprache und Schrift abgefasst sind, wird zusätzlich eine Übersetzung benötigt.
    • Diese muss von einer/m öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer/in vorgenommen worden sein und in amtlich beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden.
    • Deutsche Übersetzungen, die im Ausland gefertigt worden sind, müssen in Drittstaaten von der deutschen Botschaft oder von einem deutschen (General-)Konsulat legalisiert worden sein.
  • Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses (nur Lichtbildseite - Seriennummern und Lichtbild können geschwärzt werden) sowie ggf. eine Namensänderungsbescheinigung (z. B. Heiratsurkunde) in einfacher Fotokopie.
    • Falls Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, geben Sie dies bitte an und fügen je eine Fotokopie Ihrer Pässe bei.
    • (Spät-)Aussiedler/innen weisen ihren Status durch Vorlage des Vertriebenenausweises oder der Spätaussiedler-Bescheinigung in amtlich beglaubigter Fotokopie nach.
  • nach Möglichkeit: Kontaktadresse in Deutschland für die weitere Korrespondenz
  • Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben zu besuchten Schuljahren und Schulstufen sowie ggf. Studienzeiten (Studienfach, Studiendauer, Hochschule)

Stand: 14.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Schule