Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.
Mit einem Bildungsgutschein kann die Bundesagentur für Arbeit die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung übernehmen. Bevor Sie einen Bildungsgutschein bekommen, prüft die Arbeitsagentur mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein haben Sie nicht.
Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn sie für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist.
Auch die Weiterbildungsmaßnahme selbst muss zugelassen sein und zum Bildungsgutschein passen. Der Bildungsgutschein legt unter anderem fest:
Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort und an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können. Die Agentur für Arbeit kann auch die nötigen Fahrkosten übernehmen.
Wenn Ihre Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere, besser geeignete Instrumente gibt, wird Ihnen Ihre Arbeitsagentur andere Möglichkeiten vorschlagen.
Wenn Ihnen die Agentur für Arbeit während des Kurses Vermitt-lungsangebote macht, müssen Sie diese wahrnehmen, auch wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren.
Auch wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie auch nach einem Bildungsgutschein fragen. Ansprechpartner ist dann das Jobcenter. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
Sie müssen in der Regel mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein und an einer Beratung durch die Agentur für Arbeit teilgenommen haben.
Ein Bildungsgutschein kann Ihnen dann ausgestellt werden, wenn
Einen Bildungsgutschein können Sie nur im persönlichen Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler erfragen.
keine
Gültigkeit des Bildungsgutscheins: 1 bis 3 Monate
keine