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Führerschein; Einreichung von Eignungsnachweisen

Die Fahrerlaubnisbehörde muss prüfen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. In bestimmten Fällen kann oder muss sie dazu ärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten verlangen.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 6 - Sg. 63 - Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur zu diesen festen Zeiten unter der Tel. +49 8441 27-5070 telefonisch erreichbar:
Mo., Do. und Fr. 8:00 - 12:30 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr.
Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag ist Bearbeitungstag. Die Fahrerlaubnisbehörde ist am Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag geschlossen, die Fahrerlaubnisbehörde ist weder persönlich noch telefonisch erreichbar.

Hausanschrift

Pettenkoferstr. 5
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm