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Die Fahrerlaubnisbehörde muss prüfen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. In bestimmten Fällen kann oder muss sie dazu ärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten verlangen.
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Postfach 1407
90507 Zirndorf