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Zur Eröffnung und zum Betrieb einer Flugschule für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) muss die Ausbildungsorganisation zugelassen bzw. registriert werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten bzw. registrierten Flugschulen durchgeführt werden. In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für die Zulassung bzw. Registrierung von Ausbildungsorganisationen für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.
Die Zulassung einer Ausbildungsorganisation erfolgt durch Erteilung eines Zeugnisses, wenn die einschlägigen Anforderungen in personeller, organisatorischer und sachlicher Hinsicht erfüllt sind.
Der Antrag ist beim zuständigen Luftamt schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Der Antrag muss enthalten:
Die Luftämter überprüfen zunächst anhand der vorliegenden Angaben und Unterlagen, ob die einschlägigen Anforderungen durch die Ausbildungsorganisation erfüllt werden. Anschließend erfolgt durch die Mitarbeiter des Luftamts ein Audit, bei welchem in Form einer Prüfung vor Ort die Übereinstimmung der tatsächlichen Gegebenheiten mit den Regelungen in den Handbüchern und den Standards der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 überprüft wird. Die Ergebnisse des Audits bilden die Grundlage für die abschließende Entscheidung über die Zulassung der Ausbildungsorganisation.