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Krankenhausversorgung; Sicherstellung

Die Landkreise und kreisfreie Städte müssen die Krankenhausversorgung Ihrer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.

Für Sie zuständig

Landratsamt Starnberg

Landratsamt Starnberg
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Hausanschrift

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Postanschrift

82317 Starnberg

Leistungsdetails

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben den Sicherstellungsauftrag für die Krankenhausversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen dafür sorgen, dass Krankenhäuser für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

Findet sich kein anderer Träger, müssen sie selbst das Krankenhaus betreiben.

Stand: 11.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention