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Krankenhausversorgung; Sicherstellung

Die Landkreise und kreisfreie Städte müssen die Krankenhausversorgung Ihrer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.

Für Sie zuständig

Stadt Amberg

Stadt Amberg
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Marktplatz 11
92224 Amberg

Postanschrift

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92211 Amberg

Telefon

+49 9621 10-0

Webseite

www.amberg.de

Leistungsdetails

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben den Sicherstellungsauftrag für die Krankenhausversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen dafür sorgen, dass Krankenhäuser für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

Findet sich kein anderer Träger, müssen sie selbst das Krankenhaus betreiben.

Stand: 11.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention