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Krankenhausversorgung; Sicherstellung

Die Landkreise und kreisfreie Städte müssen die Krankenhausversorgung Ihrer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.

Für Sie zuständig

Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Hausanschrift

Bahnhofstr. 2
91781 Weißenburg i.Bay.

Postanschrift

91780 Weißenburg i.Bay.

Telefon

+49 9141 902-0

Leistungsdetails

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben den Sicherstellungsauftrag für die Krankenhausversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen dafür sorgen, dass Krankenhäuser für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

Findet sich kein anderer Träger, müssen sie selbst das Krankenhaus betreiben.

Stand: 11.10.2024
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention