Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Privatwirtschaftliche Firmen mit Firmensitz im Freistaat Bayern können Dienstleisterkarten / Werkstattkarten bei der Autorisierten Stelle Bayern (AS BY) beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Zum Betrieb von ortsfesten Funkanlagen (FRT) und Sirenensteuereinheiten (TSE) wird in Bayern das Anmeldeverfahren für ortsfeste Funkanlagen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) vorausgesetzt.
Zur Inbetriebnahme und als Vorrausetzung zum Betrieb von freiwillig errichteten oder baurechtlich geforderten Objektfunkversorgungsanlagen ist das 9-stufige Anzeigeverfahren zu durchlaufen.