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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstr. 28
89356 Haldenwang
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89356 Haldenwang