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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Große Kreisstadt Weißenburg i.Bay.

Sachgebiet 30 - Öffentl. Sicherheit, Brandschutz, Bestattungswesen, Gaststätten, Gewerbe, Äusländ. Mitbürger

Öffnungszeiten

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Allgemein

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