Logo Bayernportal

Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Stadt Schwarzenbach a.d.Saale

Standes,- Ordnungs-, Gewerbe und Rentenamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung, Trauungen am Samstag mit Terminvereinbarung möglich

Hausanschrift

Ludwigstr. 4
95126 Schwarzenbach a.d.Saale

Postanschrift

Postfach 1155
95120 Schwarzenbach a.d.Saale