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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Markt Dinkelscherben

Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt/Fundamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Do
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Augsburger Str. 4-6
86424 Dinkelscherben

Postanschrift

Augsburger Str. 4-6
86424 Dinkelscherben