Logo Bayernportal

Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach

Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Passamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Mi
15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:00 Uhr

Hausanschrift

Schulplatz 2
90587 Tuchenbach

Postanschrift

Vacher Str. 25
90587 Obermichelbach