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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

Bürgerservice (mit Ordnungswesen, Standesamt und Einwohnermeldeamt)

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