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Wenn Sie durch eine rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidung einer Behörde in der ehemaligen DDR politisch verfolgt oder Opfer von Willkür geworden sind und Gesundheitsschäden davongetragen haben, können Sie Beschädigtenversorgung erhalten.
Viele Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden von den Behörden des DDR-Staatsapparats oder der Sowjetischen Besatzungszone auf sehr unterschiedliche Weise politisch verfolgt oder willkürlich benachteiligt und schikaniert. Mitunter ging dies so weit, dass die Betroffenen gesundheitliche Schädigungen davongetragen haben, an denen sie bis heute leiden.
Eine solche gesundheitliche Schädigung kann zum Beispiel sein:
Wenn dies auf Sie zutrifft und keine Ausschließungsgründe vorliegen, steht Ihnen unter Umständen Beschädigtenversorgung zu.
Sie sind von der Beschädigtenversorgung ausgeschlossen, wenn Sie in der Vergangenheit selbst gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder Ihre Stellung in schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie freiwillig als Denunziant oder als Spitzel für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) tätig waren, um daraus eigene Vorteile zu erlangen.
Die Beschädigtenversorgung umfasst die folgenden Leistungen:
Damit Sie Beschädigtenversorgung erhalten können, müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
Stellen Sie einen Antrag auf Beschädigtenversorgung beim Versorgungsamt, dem Zentrum Bayern Familie und Soziales. Der Antrag bedarf keiner besonderen Form.
keine
Es gibt keine Frist.
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage